Umweltschutz:Batterien

Batterieentsorgung

Anmerkungen zum § 18 Batteriegesetz
Endnutzer müssen Altbatterien-/akkus gesetzesgemäß zurückgeben. Das ist in der Verkaufsstelle möglich, sowie bei öffentlichen Sammelstellen der Gemeinden. Das Symbol mit der durchgestrichenen Mülltonne (§17.1 Batteriegesetz) hat die Bedeutung, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Die chemischen Zeichen der Metalle (§17.3 Batteriegesetz) haben folgende Bedeutung: "Hg" bedeutet Quecksilber (Hydraargyrum) ist in der Batterie mit mehr als 0,0005 Masseprozent enthalten, "Cd" bedeutet Cadmium ist in der Batterie mit mehr als 0,002 Masseprozent enthalten, "Pb" bedeutet Blei (Plumbum) ist in der Batterie mit mehr als 0,004 Masseprozent enthalten. Sie können uns die Batterien/Akkus zurückschicken.

 

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